Beschreibung:Der Marktgemeinderat Eslarn hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2022 die Hebesätze der Grundsteuern A und B auf 330 v. H. für das Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2021 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2022 verzichtet wird.