Es wird an die Meldung des Wasserzählerstands erinnert.
Die Meldung ist durch Abgabe des Ableseformulars oder über folgenden Link möglich:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/eslarn/bsp_fis_webablesung/#/
Bis zum 12.01.2026 nicht eingegangene Zählerstände werden per maschineller Hochrechnung ermittelt.
Wir bitten im Hinblick auf eine korrekte und nachvollziehbare Gebührenabrechnung um Ihre Mitwirkung.
Vielen Dank!