Bauleitplanung
Datenschutzhinweise Bauleitplanverfahren
Der Weg zur Förderung
Der Weg zur Förderung erfolgt in wenigen Schritten:
- Kontakt aufnehmen
Melden Sie sich beim Markt Eslarn. Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten und dem weiteren Ablauf. - Planung abstimmen
Erste Ideen oder Planskizzen sollten frühzeitig mit dem Markt Eslarn und dem beauftragten Planungsbüro abgestimmt werden. - Ortsbesichtigung
Bei einem gemeinsamen Termin wird Ihr Vorhaben vor Ort besprochen und offene Fragen können geklärt werden. - Antragsunterlagen zusammenstellen
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Förderantrag zusammen. Das Antragsformular sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie beim Markt Eslarn. - Fachliche Stellungnahme
Das städtebauliche Beratungsbüro prüft Ihr Vorhaben und erstellt eine fachliche Stellungnahme zur Förderfähigkeit. - Förderantrag einreichen
Reichen Sie den vollständigen Förderantrag beim Markt Eslarn ein. Ein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Bewilligungsbescheides ist nur mit einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn möglich. - Prüfung und Entscheidung
Der Markt Eslarn prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung entsprechend den Vorgaben des Kommunalen Förderprogramms und der Gestaltungsfibel.
- Kontakt aufnehmen
Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom 26. Januar 2023 (PDF)
– Flächennutzungsplan – Planzeichnungen Vorentwurf
– Flächennutzungsplan – Begründung Vorentwurf Eslarn II
– Bebauungsplan Planzeichnung Vorentwurf
– Bebauungsplan Satzung Vorentwurf Eslarn II
– Bebauungsplan Begründung Vorentwurf Eslarn II
– Bebauungsplan Umweltbericht Vorentwurf
Der Marktgemeinderat Eslarn hat am 04.09.2018 die während der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen behandelt, den Planentwurf in der Fassung vom 04.09.2018 mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.