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Bauleitplanung

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Datenschutzhinweise Bauleitplanverfahren

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Der Weg zur Förderung

Der Weg zur Förderung erfolgt in wenigen Schritten:

    1. Kontakt aufnehmen
      Melden Sie sich beim Markt Eslarn. Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten und dem weiteren Ablauf.
    2. Planung abstimmen
      Erste Ideen oder Planskizzen sollten frühzeitig mit dem Markt Eslarn und dem beauftragten Planungsbüro abgestimmt werden.
    3. Ortsbesichtigung
      Bei einem gemeinsamen Termin wird Ihr Vorhaben vor Ort besprochen und offene Fragen können geklärt werden.
    4. Antragsunterlagen zusammenstellen
      Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Förderantrag zusammen. Das Antragsformular sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie beim Markt Eslarn.
    5. Fachliche Stellungnahme
      Das städtebauliche Beratungsbüro prüft Ihr Vorhaben und erstellt eine fachliche Stellungnahme zur Förderfähigkeit.
    6. Förderantrag einreichen
      Reichen Sie den vollständigen Förderantrag beim Markt Eslarn ein. Ein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Bewilligungsbescheides ist nur mit einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn möglich.
    7. Prüfung und Entscheidung
      Der Markt Eslarn prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung entsprechend den Vorgaben des Kommunalen Förderprogramms und der Gestaltungsfibel.

Antragsformular Kommunales Förderprogramm

Kurzfassung Gestaltungsfibel – Bürgerbroschüre

Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom 26. Januar 2023 (PDF)

Bekanntmachung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan „Solarpark Sandhut Eslarn“
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“ im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Sandhut“
 
 
 
Fassung vom 5. September 2023 (PDF)
 
 
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom
1. Oktober 2021 bis einschließlich 5. November 2021
im Rathaus öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
Baugebiet (WA) „Tulpenweg“
 
 
Öffentliche Bekanntmachung – Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung für das Baugebiet (WA) „Tulpenweg“ mit integrierter Grünordnung im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
 
 
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 10 des Marktes Eslarn für das Baugebiet (MI) „Regensburger Straße/ Oberhausener Straße“.
 
 
 

Der Marktgemeinderat Eslarn hat am 04.09.2018 die während der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen behandelt, den Planentwurf in der Fassung vom 04.09.2018 mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.