Achtung!
Das Schieben von Schnee auf die Fahrbahn ist verboten.
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann gefährlich werden: Rutschgefahr, Haftungsrisiken bei Unfällen und sorgt außerdem für Frust auf beiden Seiten, wenn der Winterdienst den Schnee wieder in Einfahrten oder auf Gehwege zurückschieben muss.
Bitte lagert den Schnee im Vorgarten, auf freien Grundstücken oder so, dass Fahr- und Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt werden.
Vielen Dank für euer Verständnis!