Am Faschingsdienstag, 17. Februar, bleibt das Rathaus für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen.
Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist jedoch trotzdem vormittags zu den gewohnten Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt möglich.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.