In Eslarn ist die Grüngutanlieferung am Standort „Kläranlage" ab 24.02.2025 wieder möglich.
Wichtig zu wissen ist, dass Bürger, die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch nehmen, den Grüngutcontainer nicht nutzen dürfen. Ausnahmen sind hier sperrige Gartenabfälle.
Nachdem in der letzten Saison teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, behält sich das Landratsamt vor, Grüngutanlieferungen stichprobenhaltig zu überprüfen. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Fragen oder weiteren Informationsbedarf erteilt das Landratsamt, Kommunale Abfallwirtschaft, Telefon Nr. 09602/79-3500.