Der Markt Eslarn weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Fundtiere grundsätzlich der Verwaltung im Rathaus zu melden sind. Fundtiere unterliegen den fundrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nach § 965 BGB. Hier wird unter anderem die unverzügliche Anzeigepflicht des Finders gegenüber der Behörde geregelt.
Laut Tierschutzgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, die Kosten für eine artgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung sowie gegebenenfalls auch für eine tierärztliche Behandlung der Fundtiere zu tragen. Der Markt Eslarn stellt sowohl die Unterbringung als auch die medizinische Versorgung aller Fundtiere in geeigneten Einrichtungen sicher. Hierzu wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen. Unterbleibt die Meldung bei der Gemeindeverwaltung, ist die Gemeinde nicht zum Ersatz der entstandenen Tierheimkosten verpflichtet. In so einem Fall kann der Finder, der das Tier in ein Tierheim abgibt, sogar zum Ersatz der Kosten herangezogen werden. Weil durch die Betreuung in einem Tierheim erhebliche Kosten entstehen können, ist eine Absprache mit der Gemeinde im Voraus unbedingt erforderlich.
Fundtiere müssen in jedem Fall im Rathaus Eslarn unter der Telefon-Nummer 09653/92070 gemeldet werden. In dringenden Fällen - außerhalb der Geschäftszeiten - unter der Telefon-Nummer 0170 812 607 3.
Eslarn, den 7. Oktober 2026
Kleber Thomas
Erster Bürgermeister